- Artikel-Nr.: 204147
Das SR-25 ist ein halbautomatisches DMR (Designated Marksman Rifle) aus den USA, das von der Knight’s Armament Company (KAC) hergestellt wird. Die Abkürzung steht für Stoner Rifle 25. Grundlage der Entwicklung war das AR-10 von Eugene Stoner. Es ist somit Teil der Waffenfamilie, die auch das M16 umfasst. Die SR-25 wird in verschiedenen Ausführungen hergestellt, die modifizierte Version M110 SASS ersetzte den Repetierer M24.
Hochwertiger und detailgetreuer Vollmetall-Nachbau aus dem Hause ARES mit verschiedenen Markings und eingearbeiteter Seriennummer. Das Gewehr ist für Rechts- und Linkshänder geeignet und verfügt über ein funktionierendes Bolt-Catch System. Die Version 2 Metall-Gearbox besteht aus Stahl- und Kugellagern, Stahlzahnrädern sowie einem Mikroschalter zur Verminderung von Gearboxjams. Für optimale Präzision verfügt die SR-25 über ein ein einstellbares Spin-Up System aus Metall.
Der Akku wird im Schaft montiert. Es können bis zu 9.6 Volt Mini-Type Akkus verwendet werden (nicht im Lieferumfang enthalten).
- Tactical Vorderschaft
- Vollmetall-Body
- Einklappbare & einstellbare Visierung
- Einstellbares Spin-Up System
- Metall-Gearbox
Electronic Firing Control System (EFCS).
Mit dieser neuen Gearbox-Generation gehört der Getriebestopp der Vergangenheit an.
- Die intelligente Gearbox stoppt automatisch z. B. bei zu geringer Betriebsspannung.
- Das All-In-One Design bietet ein geschlossenes System und geringen Instandsetzungsaufwand.
- Durch das Federschnellwechsel-System ist die Feder ganz einfach justier- & austauschbar.
- Die programmierbare Chipsteuerung ist aufden Akkutyp konfigurierbar, zum Schutz vor Tiefenentladung.
System : S-AEG
Kaliber : 6 mm
Magazinkapazität : 140 Schuss
Gewicht : 3.700 g
Gesamtlänge : 1.075 mm
Energie : ca. 1,35 Joule
Akku : nicht enthalten
Soft Air Waffen mit einer Energie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetzt und müssen eine `F`-Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist Volljährigen ohne Waffenschein erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).